Information zum Schuljahresbeginn 2020/21

Erholsame Ferien neigen sich dem Ende, der Schuljahresbeginn steht bevor. Bei aller Vorfreude auf den angestrebten „Regelbetrieb“ muss unser besonderes Augenmerk nun den Umständen geschuldeten „Einschränkungen“ gelten.

Unser Problem: keiner weiß, welche Auswirkungen die wieder steigenden CORONA-Fallzahlen letztlich auf den Schulbetrieb haben werden und welche Einschränkungen sich dadurch ergeben.

Neben den besonderen Covid-19-Bedingungen müssen wir zusätzlich Einschränkungen durch Baumaßnahmen im Forum und an der Sporthalle bedenken.

Zum Schulstart sind die folgenden Punkte besonders wichtig und von allen Personen in der Schule zu beachten:

  1. Gesundheit ist nach wie vor oberstes Ziel.

  2. Falls Sie erst spät aus dem Urlaub zurückgekommen sind und einen COVID-19-Test gemacht haben, aber noch nicht über den Befund informiert wurden, melden Sie sich telefonisch im Sekretariat und kommen nicht selber in die Schule; auch Ihr Kind schicken Sie erst dann, wenn Klarheit besteht!

  3. In die Schule kommt nur, wer gesund ist. In die Schule kommt nur, wer einen wichtigen Grund hat – alle Besucher (auch: Eltern) müssen sich im Sekretariat anmelden!

  4. Jeder hat immer eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ ( = Maske) dabei und trägt diese in den ausgewiesenen Bereichen; begründete Ausnahmen (Vorlage eines ärztlichen Attestes) sind mit der Schulleitung abzusprechen.

Der Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ des Nds. Kultusministeriums vom 06. Juli 2020 gibt den Handlungsspielraum vor:

  • Im Szenario A wird der eingeschränkte Regelbetrieb beschrieben: alle Schülerinnen und Schüler (SuS) einer Klasse werden zeitgleich und gemeinsam unterrichtet. Die Abstandsregel für die SuS gilt nicht im Unterricht, hier gibt es auch keine Maskenpflicht. Lehrkräfte (L) sind gehalten, einen Abstand von 1,5 m zu wahren. SuS eines Jahrgangs bilden eine „Kohorte“: in dieser darf man sich ohne Maske und Abstandsregel bewegen, außerhalb der Kohorte sind beide Regeln zu beachten. Tritt in einer Kohorte ein Corona-Fall ein, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über notwendige Maßnahmen z.B. häusliche Quarantäne einzelner Personen, Gruppen oder Klassen.

  • Bei erhöhten Infektionszahlen entscheidet das Gesundheitsamt über den Übergang zum Szenario B – Schule im Wechselmodell: eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause (so, wie vor den Sommerferien). Hierfür werden alle Klassen wieder in zwei Gruppen A und B eingeteilt. Eine Notbetreuung findet wieder statt.

  • Im Szenario C – Quarantäne und Shutdown kann das Gesundheitsamt ganze Schulen oder auch einzelne Jahrgänge oder Klassen in Quarantäne versetzen.

Wir planen einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Beachtung des jeweils gültigen Niedersächsischen Rahmenhygieneplans.

Damit es bei einer zeitlich befristeten Anordnung durch das Gesundheitsamt für vielleicht einzelne Klassen nicht zu einem Zusammenbruch der umfangreichen Planung kommt, behält auch bei einem Wechsel der Szenarien und einem „Unterricht in Gruppen A und B im Wechsel“ der Stundenplan seine Gültigkeit! Grund dafür ist der unvermeidbare Einsatz von Lehrkräften in mehreren Kohorten.

Schulbesuch bei Erkrankung

In der Pandemie ist besonders wichtig, die Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit

o Fieber ab 38,5°C oder

o akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder

o anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Für Szenario B gilt abweichend:

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert, die nicht durch Vorerkrankungen erklärbar sind, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden (z.B. bei schwerem Husten, Halsschmerzen, erhöhter Temperatur, akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt – insbesondere der Atemwege). Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Dies gilt nicht bei einem banalen Infekt, d.h. ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens, z.B. nur Schnupfen, leichter Husten. Hier kann die Schule besucht werden.

Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichtszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert.

Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden!

Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken. Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.

Gemeinsam genutzte Gegenstände

Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können entgegengenommen werden – dies gilt sowohl für die Materialien, die im Unterricht erstellt werden als auch gleichermaßen für die Materialien, die von den Schülerinnen und Schülern zu Hause bearbeitet worden sind. Gleiches gilt auch für die Rückgabe von Schulbüchern.

Gegenstände wie z.B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte usw. dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

Jeder Schüler muss mit vollständigem eigenen Material in die Schule kommen! Dazu gehört an jedem Schultag eine Maske – wir werden in der Schule KEINE Masken mehr ausgeben können!

Abstandsgebot

Im Unterricht einer Lerngruppe/Kohorte ist die Abstandsregel für SuS aufgehoben; zu Personen anderer Kohorten muss der Abstand von 1,5m eingehalten werden.

Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Erziehungsberechtigte und Besucher haben in der Schule den Abstand von 1,5m einzuhalten.

Im Szenario B gilt die Abstandsregel auch im Unterricht für alle SuS.

SuS mit Schulbegleitung sind als Einheit aus zwei Personen anzusehen und von der Abstandsregel befreit.

Mit freundlichen Grüßen

v.d.Lieth, Schulleiter