Neue Infos & Brief des Ministers

Regelungen zu schriftlichen Arbeiten im Schuljahr 2021/22 – Elterninformation

  • Bewertete Klassenarbeiten dürfen erst ab dem 27.09.21 geschrieben werden.

  • Die Anzahl ist auf zwei schriftliche Arbeiten pro Woche begrenzt; Ausnahmen genehmigt der Schulleiter.

  • Klassenarbeiten werden in der Schule geschrieben.

  • Schüler*innen, die per Attest von der Präsenzpflicht befreit sind, schreiben ebenfalls in der Schule – z.B. am Nachmittag oder in einem separatem Raum.

  • Im gymnasialen Zweig wird die im Erlass angegebene Mindestanzahl an Klassenarbeiten verbindlich festgelegt – weitere Informationen erhalten Sie bei den Fachlehrern.

  • Im Haupt- und Realschulzweig wird die Anzahl reduziert:

    • In Deutsch, 1. und 2. Fremdsprache, Mathematik und vierstündig unterrichtete Fächer bzw. Profile jeweils eine Klassenarbeit weniger als die Mindestanzahl vorsieht

    • In allen anderen Fächern höchstens zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr

    • In epochal oder projektorientiert erteilten Fächern jeweils eine Klassenarbeit pro Schulhalbjahr.

  • Schriftliche Arbeiten zählen mindestens 30% bei der Gesamtnote.

  • Die Sprechprüfungen in den Fremdsprachen werden wie geplant durchgeführt.

  • Klassenarbeiten müssen nicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen geschrieben werden; sie können zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlichen Aufgaben auf vergleichbarem Anforderungsniveau geschrieben werden; die Entscheidung liegt bei der Lehrkraft.

Die neuen Briefe des Ministers Grant Hendrik Tonne an Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte können Sie hier im PDF-Format runterladen:

Schülerbrief vom 21.09.21

Elternbrief vom 21.09.21

Absonderungsverordnung