Nachtestungen in der Schule

UPDATE 2.0

Für den Start ins neue Schuljahr besteht die Pflicht zum täglichen Testen oder der Nachweis einer Impfung. Nutzen Sie zur Bestätigung der Negativtests bitte folgenden Vordruck. Er wird aber auch am 1. Schultag an alle Schülerinnen und Schüler verteilt.

Vordruck Negativtestung

 

 

UPDATE

Seit mehreren Wochen besteht die Testpflicht: zweimal wöchentlich sind Selbsttests verbindlich vorgegeben. Getestet wird in der Regel montags und mittwochs zu Hause vor Unterrichtsbeginn.

Nachtestungen in der Schulzeit sind für alle nervend: zusätzliche Arbeitskraft wird gebunden, es bilden sich lange Schlangen im Gebäude, weitere Kosten entstehen und Unterrichtszeit für Schülerinnen und Schüler geht verloren.

Es ist festzustellen, dass die meisten Nachtestungen in der Schule erstmalig erfolgen; es gibt allerdings mehr und mehr Wiederholungsfälle.

Selbsttests sind grundsätzlich zu Hause durchzuführen. Eine Nachtestung in der Schule ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Bei regelmäßiger oder mehrfacher Wiederholung von Nachtestungen in der Schule werden wir ihr Kind zukünftig wieder nach Hause schicken müssen.

HINTERGRUND

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von „Laienselbsttests“ ist ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in der Schule und stellt eine Ergänzung der bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen der AHA-Regelungen dar.

Die Schule darf grundsätzlich nur betreten werden, wenn eine Negativtestung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Selbst- oder Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann.

Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit den Nachweis der zweimaligen Durchführung pro Woche durch einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) zu erbringen.

Wann und wo wird getestet?

Die regelmäßigen Selbst- bzw. Laientestungen sowohl des schulischen Personals als auch der Schülerinnen und Schüler werden auch bei niedrigen Inzidenzzahlen durchgeführt. Sie werden grundsätzlich zweimal pro Woche zu Hause vor dem Weg zur Schule durchgeführt.

Die dafür benötigten Test-Kits erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule und nehmen sie für den Einsatz in der nächsten Präsenzphase mit nach Hause. Die Test-Kits dürfen nur zu diesem Zweck vor dem Schulbesuch verwendet werden.

Die Reihentestung wird morgens zu Hause eigenverantwortlich durchgeführt. Ein positives Testergebnis ist unverzüglich der Schulleitung telefonisch oder per E-Mail zu melden. Ein negatives Ergebnis ist auf dem Formblatt zu bestätigen.

Befreiung Präsenzpflicht

Weitere Informationen vom Land Niedersachsen:

Verpflichtende Corona-Selbsttests zu Hause