FFP2-Maskenpflicht in den Schulbussen

Achtung:

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurde eine Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz beschlossen: die „Notbremse“. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt, sind alle dazu verpflichtet in den Bussen der KVG oder Bernott eine FFP2- oder KN95-Maske zu tragen.

Aber: Es besteht keine Verpflichtung in Schulen / im Unterricht FFP 2 Masken zu tragen. Hier sind Alltagsmasken oder medizinische Masken (OP-Masken) ausreichend. Stand: 29.04.21